Bibliotheksordnung

1. Allgemeines

Die vorliegende Bibliotheksordnung gilt, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, für Schüler:innen, Lehrer:innen und sonstige Nutzer:innen gleichermaßen.

Die Bücher, Zeitschriften und elektronischen Medien können von den Lehrer:innen und Schüler:innen, die als Leser registriert sind und einen Leserausweis besitzen, kostenlos entliehen werden. 

Der Schülerausweis ist zugleich Leserausweis der Schüler:innen. Der Ersatz von verlorenen Ausweisen ist kostenpflichtig. Bei Abmeldung von der Schule ist der Ausweis zurückzugeben. Auch Lehrer:innen und sonstige Leser:innen erhalten einen Leserausweis.

Die PCs im LIZ stehen während der Öffnungszeiten für die Recherche sowie für schul- und ausbildungsspezifische Zwecke (Referate, Projekte, vorwissenschaftliche Arbeiten...) zur Verfügung.

2. Öffnungszeiten

Die jeweils geltenden Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Bibliothekstür und Veröffentlichung auf der Startseite des WebOPAC bekannt gemacht.

3. Ausleihe und Verleihbedingungen

Entlehnungen sind für Schüler:innen ausnahmslos nur während der Öffnungszeiten und gegen Vorlage des Leserausweises möglich. Lehrer:innen können Entlehnungen in Ausnahmefällen in der Verleihliste eintragen. (Notwendige Angaben: Name oder Lesernummer, Barcode-Exemplarnummer).

Die Verleihfrist beträgt für Zeitschriften und elektronische Medien eine Woche, für alle übrigen Medien drei Wochen. Die Verleihfrist kann vor Ablauf der Verleihfrist entweder in der Bibliothek oder online über den Web-OPAC maximal zwei Mal verlängert werden. 

Gewisse Lexika, Handbücher und besonders wertvolle oder empfindliche Bücher/Medien dürfen nur zu Kopierzwecken aus der Bibliothek entfernt werden. 

Wer die Verleihfrist beträchtlich überzieht, entliehene Medien nach erfolgter Mahnung nicht unverzüglich zurückgibt oder sonstige grobe oder/und dauernde Verstöße gegen die Bibliotheksordnung begeht, wird als Leser gesperrt und ist damit zeitweise oder ganz von der Benützung des LIZ ausgeschlossen.

Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Entlehner / die Entlehnerin haftet für die Bücher!

Registrierte Leser:innen des LIZ Ried sind außerdem berechtigt, das Angebot der digitalen Bibliothek OÖ „media2go“ zu nutzen. Dieses kostenlose Angebot unterliegt den auf der Webseite von „media2go“ ( www.media2go.at ) einzusehenden Nutzungsbedingungen.

4. Schadenersatz / Verlust

Beschädigte oder verlorene Medien müssen vom Entlehner / von der Entlehnerin bzw. den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
Schüler:innen, welche entlehnte Bücher bis Schulschluss nicht zurückbringen oder ersetzen, erhalten das Jahres- bzw. Abschlusszeugnis erst nach Rückgabe oder Ersatz.

5. Verhalten in der Bibliothek 

Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist ausschließlich zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich. Darüber hinaus können die Bibliotheksräume nach Anmeldung bei den Bibliothekar:innen für Unterrichtszwecke benützt werden.

Mäntel und Jacken sowie große Taschen dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden und sind am Eingang abzulegen.

Wie in allen Bibliotheken üblich, ist Essen und Trinken im LIZ untersagt. 

Aus Rücksicht auf alle, die dort arbeiten wollen, sollte Ruhe herrschen.